Bei der Dauergrabpflege gehen Sie mit uns als Friedhofsgärtner und der Nordwestdeutschen Treuhandgesellschaft für Dauergrabpflege einen Vertrag zur Pflege Ihrer Grabstätte über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren.

 

In diesem Vertrag können alle gewünschten Leistungen, von der Grabpflege über die wechselnde Bepflanzung bis hin zu Sonderleistungen, die während der Vertragslaufzeit anfallen, festgehalten werden.

 

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenfreies Angebot über die von Ihnen gewünschte Vertragslaufzeit. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

 

Dauergrabpflege als Vorsorge:

Viele Menschen Fragen sich wer wird sich um mein Grab kümmern? Hinterbliebene wohnen oft weit weg und sollen auch nicht mit dem Thema Grabpflege belastet werden.

Wir wissen aus Erfahrung, dass das Thema Vorsorge im Todesfall kein leichtes ist. Aber nur wer sich selbst um diese Angelegenheiten kümmert kann auch sichergehen das alles so geregelt ist wie man es sich wünscht.

 

Vorteile der Dauergrabpflege:

 -Keine Kostensteigerung

-Jährliche Überprüfung der Grabpflege durch die Treuhandstelle

-Keine jährlichen Rechnungen

-Hinterbliebene werden nicht weiter belastet

-Alles kann so geregelt werden wie Sie es sich wünschen!